Jung, dynamisch und Sozialfall: die neue BU

Die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) werden dargesellt.

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Jung, dynamisch und Sozialfall: die neue BU

Auswirkungen der neuen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung

Seit 01.01.2001 ersetzte der Gesetzgeber die bisherige gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Sie ersetzt die vormalige Berufsunfähigkeitsrente und führt die Erwerbsunfähigkeitsrente in modifizierter Form fort. Damit wurde die bis zum Jahr 2000 geltende Unterstützung nochmals deutlich reduziert.

Besonders betroffen sind diejenigen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind. Im Gegensatz zur bisher geltenden Recht kommt es bei der neuen Gesetzeslage nicht mehr auf den erreichten Status an. Ausbildung und berufliche Erfahrung werden bedeutungslos. Einziges Kriterium ist die Zeit, die täglich noch gearbeitet werden kann. Wer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, muss eine andere Tätigkeit annehmen.

Ab dem 01.01.2001 besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nur noch dann, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf tätig zu sein. Derzeitiger Beruf, Ausbildung oder Einkommen spielen dabei keine Rolle mehr. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Stelle mehr findet, in der er drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine volle Rente wegen Erwerbsminderung.

Sie entspricht in etwa der Altersrente, die der Versicherte bekäme, wenn er heute bereits 60 Jahre alt wäre.

Wer täglich drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente. Diejenigen, die noch mindestens sechs Stunden arbeiten können, erhalten keine Erwerbsminderungsrente mehr.

Beim Abschluss privater Berufsunfähikeitszusatzversicherungen (BUZ) sollten unbedingt die Vertragsbedingungen überprüft und verglichen werden (z.B. Prämien, Verzicht auf abstrakte Verweisung, Anerkennung vom Beginn an etc.).

Franz Hollmayr
Rechtsanwalt, Premiumexperte
Seit nunmehr über 15 Jahren ist Herr Hollmayr als Rechtsanwalt zugelassen. 2004 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer München den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Rechtsanwalt Hollmayr ist zudem als Dozent an der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz tätig.

Unternehmen: Rechstanwälte Hollmayr & Baumann

(Rechtsanwalt) veröffentlichte den Ratgeber Jung, dynamisch und Sozialfall: die neue BU in Finanzen Steuern Versicherungen. Dieser wurde 1.217 mal aufgerufen. Der Artikel wurde zuletzt am 30. Oktober 2014 überarbeitet.
Teaserfotohinweis: hope von hapekla via freeimages.com

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